Förderung ausländischer Gastdozenten Programm: Förderung ausländischer Gastdozenten Art: Das Programm soll der Stärkung der internationalen Dimension der Lehre dienen und gilt für alle Bundesländer und alle Fächer. Kriterien: Die Lehrtätigkeit muß in das reguläre Lehr-angebot integriert sein und der eines deutschen Hochschullehrers entsprechen. Die Tätigkeit sollte ein Jahr, mind. ein Semester und höchstens 2 Jahre dauern. Antragsberechtigt sind Fachbereiche und Fakultäten durch ihren Dekan unter Mitzeichnung des Rektors der Hochschule. Frist: Antragstermine: 15. Juni und 15. Dezember Quelle: Ausschreibung vom Dez. 1996, einsehbar bei Frau Rosenhayn, Tel.: 74210 Infos: DAAD, Referat 316, Frau Dr. Wienhard, Postfach 200404, 53134 Bonn, Tel.: 0228/882-439 FAX:0228/882-444 *****